FAQ für PatientInnen


 

 

Wie komme ich zur Physiotherapie?

 

Bei Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt / Hausarzt die Möglichkeiten einer Physiotherapie. Dieser wird Ihnen entsprechend Ihren Beschwerden eine Überweisung zur Physiotherapie ausstellen. Nach telefonischer oder persönlicher Terminvereinbarung kommen Sie in unsere Praxis und bringen eventuell vorhandene Befunde, Röntgen- oder MRT Bilder mit.

 

 

 

Wie läuft eine Physiotherapie ab?

 

Nach eingehender physiotherapeutischer Befundung, in der Ihre Beschwerden erhoben und die Ursachen dafür eruiert werden, wird gemeinsam mit Ihnen ein Therapieplan erstellt. Abgestimmt auf Ihr persönliches Ziel für Alltag, Beruf oder Hobby werden die Therapiemaßnahmen zusammengestellt. Im Laufe der Therapie wird der Fortschritt beim Erreichen Ihrer Ziele immer wieder kontrolliert und gegebenenfalls die Behandlungsmethoden angepasst.

 

 

 

Wie hoch sind die Kosten bzw. der Selbstbehalt?

 

Als freiberufliche Wahltherapeutin erhalten Sie nach Abschluss der Behandlungsserie eine Rechnung, die sie persönlich bezahlen. Jeder Therapeut, jede Therapeutin in unseren Praxisgemeinschaft arbeitet auf selbständiger Basis und der Arbeitsvertrag wird zwischen Ihnen und dem freiberuflich tätigen sowie eigenverantwortlich arbeitenden Therapeut/Therapeutin abgeschlossen. Unter der Voraussetzung einer ärztlichen Überweisung und gegebenenfalls einer chefärztlichen Bewilligung erhalten Sie von Ihrem jeweiligen Versicherer eine teilweise Rückerstattung des geleisteten Behandlungshonorars. Dazu reichen Sie die Honorarnote samt Zahlungsbestätigung und die chefärztlich bewilligte Verordnung/Überweisung bei der jeweiligen Kassa ein.

 

Der Selbstbehalt ist abhängig von der Krankenkasse und ergibt sich aus der Differenz der Honorarhöhe und den Krankenkassenbeitrag. Die Rückerstattungsbeträge der ÖGK finden Sie in unserer Tarifliste  vor Ort. Für die Rückerstattung anderer Kassen kontaktieren Sie uns bitte.

 

 

 

Wer reicht die Rückforderung bei der Kasse ein?

 

Die Einreichung der beglichenen Originalhonorarnote unter Beilage der bewilligten, ärztlichen Verordnung können Sie sowohl höchstpersönlich, als auch durchaus eine Vertrauensperson für Sie übernehmen.

 

 

 

Wer reicht die ärztliche Verordnung zur Bewilligung bei der Kasse ein?

 

Die Einholung der Bewilligung zur (teilweisen) Kostenübernahme durch den Versicherer liegt normalerweise in der Verantwortlichkeit der Patientin / des Patientin. Wenn Sie PatientIn in unserer Praxisgemeinschaft sind, erledigen wir die Bewilligung für Sie!

 

 

 

Wann muss um die Bewilligung angesucht werden?

 

Die meisten Kassen verlangen die chefärztliche Bewilligung bereits im Vorfeld der ersten Therapieeinheit. Manche Versicherungsträger (ÖGK) verlangen die chefärztliche Bewilligung erst nach einigen bereits durchgeführten Behandlungen.

 

 

 

Wie läuft ein Hausbesuch ab?

 

Bei einem Hausbesuch komme ich zur Behandlung zu Ihnen nach Hause. Voraussetzungen sind, wie auch bei der Behandlung in der Praxis, eine ärztliche Verordnung zur Physiotherapie aber auch eine Verordnung für den Hausbesuch samt chefärztliche Bewilligung.

 

 

 

Noch Fragen?

 

Wir stehen Ihnen gerne jederzeit per Telefon oder E-mail für Fragen zur Verfügung!

Physiotherapie Kirchdorf

Praxisgemeinschaft freiberuflicher PhysiotherapeutInnen

 

Brunnenweg 11

A-4560 Kirchdorf an der Krems

 

Öffnungszeiten:

Montag: 07:30 - 18:00

Dienstag: 07:30 - 18:00

Mittwoch: 07:30 - 18:00

Donnerstag: 07:30 - 18:00

Freitag: nach Vereinbarung

 

Email: kontakt@physiotherapie-kirchdorf.at

Physiotherapie Kirchdorf

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